Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

K & A Business Services GmbH
Draisstraße 6
69207 Sandhausen

Kontaktdaten:

Telefon: 062519765772
E-Mail: info@ka-services.de

Vertreten durch:
Kevin Pajaziti

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Mannheim
Registernummer: HRB 749764

Umsatzsteuer ID: DE366119369

Haftungsausschluss:

Haftung für Inhalte

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die K&A Business Services GmbH

  1. Die K&A Business Services GmbH (K&A) betreibt a) eine Vermittlungszentrale für
    eilige Kuriersendungen, Kleintransporte und Lieferfahrten und erbringt b) Leistungen
    im Bereich der Mehrwertlogistik wie Lagerhaltung, Warehousing und Technische
    Kurierdienste. Die Vermittlung der Transporte, die Transporte selbst sowie alle unter
    b) beschriebenen Leistungen unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der
    jeweils geltenden Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen
    getroffen werden. Von diesen AGB und dem HGB abweichende
    Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie
    K&A ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Bei internationalen Beförderungen mit
    Kraftfahrzeugen gelten die Bestimmungen des Übereinkommens über den
    Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), bei
    internationalen Lufttransporten im Sinne des Abkommens zur Vereinheitlichung
    bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
    (Montrealer Übereinkommen MÜ) und bei Bahntransporten diejenigen der
    einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale
    Eisenbahnbeförderung (CIM).
  2. Die Leistungserbringung erfolgt durch Mitarbeiter von K&A oder selbstständige
    Unternehmer, die mit K&A vertraglich verbunden sind und die durch K&A ausgewählt
    werden. K&A ist berechtigt, Dienstleistungsaufträge auch an andere Unternehmen,
    Frachtführer oder Kuriere zu vermitteln. K&A wird selbst oder als Vermittler des
    Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen tätig.
    K&A stellt bei der Vermittlung von Aufträgen sicher, dass die Durchführung der
    Leistung auf Grundlage des HGB und dieser AGB erfolgt. Die Auswahl der
    beauftragten Dienstleister oder sonstigen Unternehmen erfolgt mit der Sorgfalt eines
    ordentlichen Kaufmannes.
  3. In Bezug auf sämtliche Transportleistungen gilt: Befördert werden können alle
    Sendungen, die sich für die Beförderung mit Fahrrad, Motorrad, Pkw und anderen
    Kraftfahrzeugen im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die
    Beförderung von Personen und Bargeld sowie von Sendungen, die dem Postmonopol
    (gem. § 51 Postgesetz) unterliegen, ist ausgeschlossen. Der Transport von
    gefährlichen Gütern bedarf einer ausdrücklichen vorherigen individuellen
    Vereinbarung mit K&A. Der Auftraggeber hat K&A rechtzeitig und in deutscher
    Sprache die Menge, genaue Art der Gefahr und die zu ergreifenden
    Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Enthält das Versandgut Trockeneis, Flüssigstickstoff
    oder sonstige Stoffe, von denen eine Gefahr ausgehen kann, ist dies vom
    Auftraggeber bei Beauftragung des Transportes schriftlich anzuzeigen. Die
    Mitteilungspflicht ist nicht abdingbar. Bei Übergabe des Gefahrgutes an K&A oder
    einem selbständigen Unternehmer hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die
    gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Deklaration, Verpackung, Mitgabe der
    erforderlichen Unterlagen etc. eingehalten werden. Der Transport von Gefahrgut ist
    grundsätzlich von einer Laufzeitbindung ausgenommen. Unterlässt der Versender/
    Auftraggeber die Anmeldung zum Transport, gilt der generelle Ausschluss vom
    Transport von Gefahrgütern durch K&A. K&A oder die beauftragten Unternehmen
    von K&A sind nicht verpflichtet, Angaben des Versenders/Auftraggebers zum Gut
    nachzuprüfen oder zu ergänzen. Der Versender/Auftraggeber haftet
    verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden, welche sich aus einer
    Nichteinhaltung dieser Vorgaben ergeben.
    Auf Wunsch können auch temperaturgeführte Waren, Schmuck, Kunst- und
    Wertgegenstände transportiert werden, jedoch ist für diese Transporte eine Haftung
    ausgeschlossen
  4. 4.1. Gegenstand eines Transportauftrages ist die Vermittlung an den Kurierunternehmer
    sowie die Abholung und Ablieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder
    einen empfangsbereiten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine
    persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an
    andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen
    werden. Schriftliche Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen o.ä. werden nur auf
    ausdrücklichen Auftrag beim Empfänger angefordert.
    4.2. Gegenstand eines Mehrwertlogistik-Auftrages ist in der Regel die Einlagerung, die
    Lagerung, die Verfügbarhaltung sowie die auftragsbezogene Auslagerung und Zustellung des
    ausgelagerten Gutes in vertragsgemäßer Art und Weise. Darüber hinaus können
    auftragsbezogene technische Dienstleistungen mit dem transportierten Gerät/Bauteil sowie
    anderen Geräten am Lieferort und Rücklieferungen (Retouren) Gegenstand des Auftrages
    sein.
    4.3. Als Abliefernachweis gelten der Ausdruck der Reproduktion der in digitalisierter Form
    vorliegenden Unterschrift der Empfangsperson sowie ggf. der von ihr unterzeichnete
    Rollkartenabschnitt.
  5. 5.1. Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen und zu lagernden
    Güter in einer für den Transport bzw. die Lagerung geeigneten Verpackung zu übergeben.
    Unverpackte Sendungen/Güter oder ungeeignet und nicht sachgerecht verpackte
    Sendungen/Güter werden auf Wunsch auch transportiert oder gelagert, jedoch wird für
    diese Sendungen/Güter keine Haftung übernommen, ausgenommen sind vorsätzliche oder
    grob fahrlässige Beschädigung oder Verlust im Gewahrsam der beauftragten Unternehmen
    oder Kuriere.
    5.2. Jede für den Transport bestimmte Sendung ist vollständig und deutlich lesbar zu
    adressieren sowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendung zu kennzeichnen.
    5.3. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch
    den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich gegenüber K&A schriftlich
    anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer
    Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Annahme des Gutes
    schriftlich gegenüber K&A anzuzeigen. Eine Ausnahme besteht für Sendungen, die über das
    GEL-System transportiert werden. Hier gilt eine Anzeigefrist von drei Tagen nach Ablieferung
    des Gutes, sofern eine Versicherung für verdeckte Schäden (Selbstbeteiligung des
    Auftraggebers € 200) eingedeckt wurde. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. "nicht kontrolliert"
    oder "unter Vorbehalt" bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von
    Schäden oder Fehlmengen. Das Fehlen von Ablieferungsquittungen nach Ziffer 4, Satz 3 ist
    binnen drei Tagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber K&A geltend zu machen. Werden
    die in Abs. 2 und 3 genannten Fristen nicht eingehalten, entfällt die Haftung von K&A.
  6. 6.1. Die Übernahme und Ausführung eines Transportauftrages erfolgt, sobald es die
    Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet. Die Einhaltung
    bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
    Insbesondere müssen bestimmte Liefertermine nicht nur telefonisch gegenüber der
    Vermittlungszentrale, sondern auch schriftlich gegenüber dem Kurier eindeutig angezeigt
    werden. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Wetter- und Witterungshindernisse,
    behördliche Verbote und Behinderungen, unvorhersehbare Sperrungen, Streik,
    außergewöhnliche Verkehrsstaus oder fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der
    Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf mittelbar
    beeinflussen, entbinden K&A bzw. den Unternehmer von jeder Laufzeitzusage.
    6.2. Die Übernahme und Ausführung von Aufträgen, wie sie unter §1 b) beschrieben sind,
    erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarungen oder Verträge. Sollte im Einzelfall keine
    gesonderte Vereinbarung oder kein Vertrag abgeschlossen werden, gelten im Übrigen diese
    AGB und die gesetzlichen Regelungen unter Anwendung des Grundsatzes von Treu und
    Glauben.
  7. 7.1. Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung
    fehlt, nach den bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisempfehlungen von K&A.
    Grundlage der Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw. erbrachte Leistung gemäß aktuell
    geltender Tarife oder gesonderter Vereinbarungen. Beim Stadtkurier verwendet K&A für die
    Berechnung der Wegstrecke anerkannte Routingprogramme. Ermittlung und Berechnung des
    Sendungsgewichts beim nationalen und internationalen Versand basieren auf Messwerten
    aus geeichten und frei programmierbaren Zusatzeinrichtungen. Messwerte aus geeichten
    Zusatzeinrichtungen können eingesehen werden. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei
    der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, soweit nicht
    bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt die
    Abrechnung durch K&A im Auftrag des beauftragten Kuriers und im eigenen Namen.
    7.2. Das Entgelt für Leistungen, wie sie unter §1 b) beschrieben sind, richtet sich nach den
    jeweiligen Vereinbarungen zwischen K&A und dem Auftraggeber.
    7.3. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt
    einer Mahnung nicht, so kann K&A für die zweite Mahnung eine Mahngebühr i. H. v. EUR 5,-
    sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen, es sei denn, der
    Auftraggeber weist nach, dass K&A bzw. dem Kurier ein wesentlich geringerer Zinsschaden
    entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
    unberührt. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die zur Beitreibung des überfälligen
    Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstehenden Kosten
    in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale gem.
    Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung zu erstatten. Hat der Auftraggeber Einwendungen
    gegen die Rechnungen zu machen, so sind diese innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch
    nach Erhalt der ersten Mahnung, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten
    die Rechnungen als anerkannt. Bei Überweisungen außerhalb der EU übernimmt der
    Auftraggeber die entstehenden Bankgebühren der Absender- als auch Empfängerbank.
  8. 8.1. Die beauftragten Kuriere und Unternehmen haften im Rahmen des HGB für die
    ordnungsgemäße Durchführung des Transportes, soweit in diesen AGB nichts anderes
    bestimmt ist. Weitergehende Leistungen von K&A: Unabhängig von bzw. ergänzend zur
    vorstehend beschriebenen Haftung gewährt K&A für jeden Transport bei Verlust oder
    Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung eine
    Ersatzleistung bis zu einem Betrag von EUR 510,- , höchstens jedoch bis zum Wert des
    beschädigten oder in Verlust geratenen Gutes – jeweils pro Sendung – nach Maßgabe der
    folgenden Bestimmungen: Der im Schadenfall Anspruchsberechtigte wird von K&A so gestellt
    wie ein Wareninteressent bei Abschluss einer Warentransportversicherung gemäß DTV-Güter
    2000/2008. Die Ersatzleistung von K&A ist je Schadenereignis insgesamt auf EUR 1,0 Mio.
    begrenzt. Die durch ein Ereignis mehreren Anspruchsberechtigten entstandenen Schäden
    werden, unabhängig von der Anzahl der Anspruchsberechtigten, anteilmäßig im Verhältnis
    Ihrer Ansprüche ersetzt, wenn sie zusammen die Grenze der Ersatzleistung von EUR 1,0 Mio.
    übersteigen. Die vorstehend beschriebene Ersatzleistung wird nicht gewährt, wenn die Güter
    durch einen anderen (z.B. Wareninteressenten, den Auftraggeber oder den Empfänger)
    transportversichert sind. Wünscht der Auftraggeber den Abschluss einer Versicherung mit
    einer Versicherungssumme über EUR 1.000,- pro Sendung (deklariertes Interesse), wird eine
    solche Versicherung bei einem schriftlichen Auftrag gegen Zahlung eines entsprechenden
    Versicherungsbeitrages durch den Auftraggeber von K&A abgeschlossen. In diesem Auftrag
    ist der Betrag der gewünschten Versicherungssumme anzugeben. Für
    Lieferfristüberschreitungen bei Stadtkurierfahrten und nationalen Transporten wird nur bei
    Verschulden von K&A oder des beauftragten Kuriers oder Unternehmens gehaftet. Die
    Haftung beschränkt sich gemäß § 431 HGB auf das Dreifache des Frachtgeldes. Wird bei
    internationalen Transporten die zugesagte Laufzeit einer oder mehrerer Sendungen nicht
    eingehalten, so ist die Höhe der Ersatzleistung auf das Einfache des Frachtentgelts begrenzt
    (CMR). Höhere Gewalt jeglicher Art im Sinne von Absatz 6.1. entbindet K&A bzw. den
    Unternehmer von jeder Laufzeitzusage. Bei Vermögensschäden im Sinne von § 433 HGB ist
    die Haftung auf das Dreifache des Betrages beschränkt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen
    wäre. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Für
    Folgeschäden wird nicht gehaftet. Eine weitergehende Haftung bei grob fahrlässiger oder
    vorsätzlicher Schadensverursachung im Sinne von § 435 HGB bleibt unberührt. K&A
    vermittelt gegen zusätzliches Entgelt eine Warentransportversicherung gemäß DTV-Güter
    2000/2008.
    8.2. K&A haftet, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, für die im Rahmen der
    Mehrwertlogistik ausgeführten Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lageroder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen, dem
    Grunde und der Höhe nach gemäß den Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen 2017
    (ADSp 2017). Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden
    nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadensfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25
    Mio. Euro bzw. 2,5 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei
    multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg. Für
    alle übrigen Leistungen, wie technische Serviceleistungen, Montage und Demontage von
    Hardware-Komponenten und dergleichen, haftet K&A gemäß den gesetzlichen Grundlagen.
  9. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die
    Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die die Mitarbeiter von K&A,
    die beauftragten Unternehmen und Kuriere auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden
    und deren Folgen sie nicht abwenden konnten. Weitere Haftungsausschlüsse nach §
    427 HGB bleiben unberührt. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan u. ä.
    bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern
    nicht individuell ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; ausgenommen sind
    vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen durch Mitarbeiter von K&A, die
    beauftragten Unternehmen und Kuriere. Technische Geräte, Modelle und
    vergleichbare Güter müssen sachgemäß (§§ 411 und 414 HGB) gegen Schlag und Stoß
    gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt
    werden. Für Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte haften K&A
    und die Kurierfahrer nur, wenn nachgewiesen wird, dass dieser Schaden auf unserem
    oder dem Verschulden unseres Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Filmen, USB-Sticks,
    DVDs und anderen Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Für
    Wertgegenstände, Schmuck, Kunstgegenstände sowie temperaturgeführte Waren gilt
    ein gänzlicher Haftungsausschluss, für die genannten Warengruppen besteht keine
    Möglichkeit zum Abschluss einer Warentransportversicherung.
  10. Online-Schlichtung: Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr finden.
    Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer
    Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind nicht verpflichtet an einem
    Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
  11. Der Vermittlungsauftrag, die vermittelten Transportaufträge, Aufträge der
    Mehrwertlogistik sowie erteilte Dienstleistungsaufträge unterliegen ausschließlich
    dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von K&A. Für
    alle aus diesen Verträgen oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen sich
    ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtsstand Berlin
    vereinbart.
  12. Sämtliche Ansprüche gegen K&A, beauftragte Unternehmen, Kuriere und
    Erfüllungsgehilfen von K&A, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem
    Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des
    Anspruches, spätestens mit der Ablieferung des Gutes, bei Verlust mit dem Zeitpunkt
    der Kenntnisnahme des Verlusts.
  13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
    werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr
    beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (''Google''). Google Analytics verwendet sog. ''Cookies'', Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Allgemeine Speditionsbedingungen

Bitte beachten Sie, dass unsere allgemeinen Speditionsbedingungen gelten.
Sie können diese hier herunterladen.